Re: rechts vor links


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Abgeschickt von Rainer am 16 August, 2002 um 18:46:02

Antwort auf: Re: rechts vor links von Juergen Schroeder am 10 Dezember, 2001 um 05:49:45:

: : Warum gilt in Ländern mit Linksverkehr trotzdem die Regel "rechts vor links"?

: Hallo Mella,
: ist das wirklich so? Ich diskutiere das Thema gerade mit einigen Englaendern. Die meinen, eine solche Regel gibt es bei in GB ueberhaupt nicht. Also weder rechts vor links noch links vor rechts. Also Mella, woher weisst Du von dieser Regel, bzw wo kann man sie nachlesen?

: Gruss,
: Juergen


Es ist so. Im Linksverkehr gilt "rechts vor links". Nur in Großbritannien nicht.
In Irland, Australien und Neuseeland gilt "rechts vor links". Mit den anderen
links fahrenden Ländern kenne ich mich nicht aus.
In Großbritannien gibt es an jeder Kreuzung und Einmündung für eine Fahrtrich-
tung ein Stop-Schild, Vorfahrt-achten-Schild oder auch nur ein Dreieck auf der
Straße und eine doppelte Haltelinie, das heißt Vorfahrt achten. An ein paar
ganz wenigen unbelebten Kreuzungen und Einmündungen des Landes gibt es das
nicht. Dort ist die Vorfahrt nicht geregelt.

Nachzulesen ist jenes für Irland auf
http://www.ireland-accommodation-directory.com/editor/general/traffic-rules.htm

Dort erfährt man auch, dass "rechts vor links" zu Linksverkehr besser passt als
zu Rechtsverkehr. Es stellt sich daher eher die Frage:
Warum gilt bei uns trotz Rechtsverkehr "rechts vor links"?
Ich weiß es nicht. Ich habe aber 2 Vermutungen:

1. Bei der Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr im 19. Jahrhundert wurde
vergessen, die Vorfahrtsregel mitzuspiegeln.
2. Der Rechtsverkehr liegt in der Schifffahrt begründet (in der Binnenschiff-
fahrt).
Auf See gilt Rechtsverkehr, "rechts vor links" und "rechts überholen". Da es
auf See keine gekennzeichneten Wege gibt und jeder Winkel zwischen Schiffs-
kursen möglich ist (90° = Wege kreuzen sich, 180° = Schiffe kommen sich ent-
gegen), gehen diese Regeln ineinander über.

Darüber hinaus gilt dann bei "rechts vor links" auch "Rechtsabbieger vor Links-
abbieger", zumindestens in Neuseeland. D.h. als Rechtsabbieger muss man zwar
dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, darf aber vor entgegenkommenden Linksabbie-
gern fahren. Das heißt dann wiederum, dass man als Linksabbieger nicht nur von
rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren muss, sondern auch entgegenkom-
menden Rechtsabbiegern. Das muss man auch dann noch beachten, wenn man sich auf
einer Vorfahrtsstraße befindet oder bei grüner Ampel fährt.

In GB hingegen gilt virtuell "Linksabbieger vor Rechtsabbieger".


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